Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.06.2017

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5119
OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2017,5119)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2017 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2017,5119)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2017 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2017,5119)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Reuegeld

    § 3 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 7 UWG, § 2 Abs 1 S 1 UKlaG, § 357 Abs 8 S 4 BGB, § 357 Abs 8 S 5 BGB
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Angaben zum Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • webshoprecht.de

    Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • JurPC

    Wertersatz nach Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Nutzers einer Partnervermittlung im Internet nach Widerruf des Partnervermittlungsvertrages

  • wvr-law.de
  • online-und-recht.de

    Parship kann Wertersatz verlangen

  • kanzlei.biz

    Wertersatz nach Widerruf von Partnervermittlungsvertrag

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Nutzers einer Partnervermittlung im Internet nach Widerruf des Partnervermittlungsvertrages

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Partnervermittlung Parship kann vom Verbraucher Wertersatz nach Ausübung des Widerrrufsrechts verlangen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Parship darf Wertersatz fordern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Alle 11 Minuten bezahlt ein Single auf Parship - Wertersatzberechnung bei Partnerportal

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Vermittlungsplattform Parship darf Wertersatz berechnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 935
  • GRUR-RR 2017, 270
  • MMR 2017, 539
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Diese Änderung beinhaltet gegenüber der bisherigen Rechtslage keine inhaltliche Änderung (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 16 - Geo-Targeting).

    In diesem Zusammenhang kommt es auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 16 - Geo-Targeting).

  • LG Hamburg, 22.07.2014 - 406 HKO 66/14

    Gesetzwidrige Höhe des Wertersatzes bei ausgeübtem Widerrufsrecht - Parship

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014 (Az.: 406 HKO 66/14) abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014 (Az.: 406 HKO 66/14) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12

    konfigurierte Notebooks - Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Im Übrigen kann es einem Unternehmer nicht verwehrt werden, im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung eine bestimmte Rechtsansicht zu vertreten (vgl. KG, GRUR 2015, 83, Rn. 45 - konfigurierte Notebooks; Bornkamm/Feddersen, aaO, § 5 UWG Rn 8.5, Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 7. Auflage 2016, § 5 Rn. 705 im Ergebnis auch Peifer/Obergfell in: Fezer/Büscher/Obergfell, aaO, § 5 Rn. 425a).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03

    dentalästhetika II

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Eine irreführende Werbung ist danach - ungeachtet der Schlüssigkeit - nur dann Gegenstand des Streits, wenn der Kläger hinsichtlich einer bestimmten Werbeaussage vorträgt, dass die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbung eine Tatsachenbehauptung entnehmen, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (BGH, GRUR 2007, 161 juris-Rn. 9 - Dentalästhetika II).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Bei einer auf eine Irreführung gestützten Klage setzt sich der maßgebliche Lebenssachverhalt - ungeachtet der rechtlichen Würdigung, die dem Gericht obliegt - aus der beanstandeten Werbemaßnahme und der - nach der Behauptung des Klägers - dadurch erzeugten Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise zusammen (BGH, GRUR 2001, 181, Rn. 13 juris - Dentalästhetika I).
  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

    Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Eine Irreführung über Verbraucherrechte kommt zwar darüber hinaus auch in Betracht, wenn ein Unternehmer Kunden, die von einem Anfechtungs-, Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen, planmäßig und wider besseres Wissen erklärt, ein solches Recht stehe ihnen nicht zu (BGH, GRUR 1986, 816, Rn. 39 juris - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; Bornkamm/Feddersen, aaO, § 5 Rn. 8.5 Weidert in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 3. Auflage 2013, § 5 I. Rn. 24).
  • AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16

    Online-Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Wertersatz nach Widerruf

    Die Frage der Höhe des Wertersatzes bei Widerruf von Partnerschaftsvermittlungsverträgen ist Gegenstand des beim OLG Hamburg in anhängigen Verfahrens 3 U 122/14 und gerichtsbekannt zahlreicher Rechtsstreitigkeiten.
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/17

    Gute Wirksamkeit - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung in einer

    (1) Ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (Senat, Urteil vom 2. März 2017 - 3 U 122/14, MMR 2017, 539, Rn. 34).
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16

    Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe

    Ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (Senat, Urteil vom 2. März 2017 - 3 U 122/14, WRP 2017, 935, Rn. 29).
  • AG Hamburg, 26.07.2019 - 41 C 155/18

    Online-Partnerschaftsvermittlung: Anspruch des Vermittlungsunternehmens auf

    Nach der Überzeugung der Vorsitzenden dieser Abteilung steht der oben ausgeführten Rechtsansicht nicht das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 02.03.2017 zu dem Az. 3 U 122/14 entgegen.
  • AG Hamburg, 13.09.2017 - 23a C 113/17
    Indes handelt es sich bei der Realisierung der zugesicherten Kontakte evident nicht um die gesamte von der Beklagten geschuldete Leistung (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 02.03.2017, Az.: 3 U 122/14 sowie LG Hamburg, Urt. v. 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14 ) und bei näherem Hinsehen sogar überhaupt nicht um eine von der Beklagten geschuldete Leistung.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21822
BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16 (https://dejure.org/2017,21822)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16 (https://dejure.org/2017,21822)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - VII ZR 49/16 (https://dejure.org/2017,21822)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 38 Abs 1 GemO BY, § 164 Abs 1 S 1 BGB
    Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen Gemeinde im Außenverhältnis

  • Deutsches Notarinstitut

    BayGO Artt. 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. 3, 38 Abs. 1; BGB §§ 150 Abs. 2, 164 Abs. 1 S. 1, 242; ZPO § 563 Abs. 3
    Umfang der organschaftlichen Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde im Außenverhältnis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GO BY Art. 38 Abs. 1
    Wirksamer Abschluss eines Architektenvertrags durch ersten Bürgermeister (bayrischer) Gemeinde auch ohne Beschlussfassung des Gemeinderats

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Revision: Vertretungsmacht eines Bürgermeisters im Außenverhältnis; VOF-Verfahren

  • rewis.io

    Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen Gemeinde im Außenverhältnis

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • degruyter.com
  • datenbank.nwb.de

    Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen Gemeinde im Außenverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgermeister beauftragt Planer-GmbH statt Architekten-GbR: Vertrag wirksam!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vertretungsmacht des Bürgermeisters - auch ohne Zustimmung des Gemeinderats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das abweichende Vertragsangebot

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Bürgermeister beauftragt Architekten-GmbH statt Architekten-GbR: Vertrag wirksam!

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Vertrag trotz Verstoßes gegen Vergaberecht

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zuschlag durch Bürgermeister auch ohne Ratsgenehmigung wirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgermeister beauftragt Planer-GmbH statt Architekten-GbR: Vertrag wirksam! (IBR 2017, 438)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberecht ist kein Vertragsrecht! (IBR 2017, 419)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 917
  • MDR 2017, 935
  • DNotZ 2018, 43
  • NZBau 2017, 559
  • BauR 2017, 1531
  • ZfBR 2017, 668
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16
    Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. November 2016, V ZR 266/14, WM 2017, 256, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat (Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14, WM 2017, 256 Rn. 12, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Für diese Auslegung des Art. 38 Abs. 1 BayGO als Einräumung einer umfassenden Vertretungsmacht im Außenverhältnis spreche schließlich entscheidend - wie in den anderen Bundesländern auch - das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und angemessenem Verkehrsschutz (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14, aaO Rn. 13-23).

  • BGH, 14.05.2014 - VII ZR 334/12

    Anforderungen an die Annahmeerklärung des Empfängers eines schriftlichen

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16
    Entgegen der Revisionserwiderung folgt aus den Grundsätzen des Urteils des Senats vom 14. Mai 2014 (VII ZR 334/12, BauR 2014, 1303 Rn. 17 = NZBau 2014, 494) nichts anderes.
  • BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14

    Auslegung eines Vertrages über die Lieferung und Verwertung von Restabfällen:

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16
    Sie ist revisionsrechtlich nur dahingehend überprüfbar, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder Denkgesetze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, insbesondere nicht alle vorgetragenen wesentlichen Umstände berücksichtigt sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZBau 2016, 213 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2016 - 10 U 137/15

    Wirksame Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2016, 1315 veröffentlicht ist, ist der Auffassung, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Architektenvertrag zustande gekommen sei.
  • BGH, 30.01.2020 - VII ZR 33/19

    Anspruch auf Entschädigung von dem beklagten Land aus einem nach einem

    Ein Verstoß gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze kann dabei auch dann gegeben sein, wenn nicht alle für die Auslegung wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 49/16 Rn. 15, BauR 2017, 1531 = NZBau 2017, 559; Urteil vom 15. Dezember 1994 - VII ZR 140/93, BauR 1995, 237, juris Rn. 19; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2020 - VII ZR 205/19

    Architektenvertrag: Darlegungslast für Beauftragung der nach den

    Ein Verstoß gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze kann dabei auch dann gegeben sein, wenn nicht alle für die Auslegung wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - VII ZR 33/19 Rn. 33, NJW 2020, 1293; Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 49/16 Rn. 15, BauR 2017, 1531 = NZBau 2017, 559; Urteil vom 15. Dezember 1994 - VII ZR 140/93, BauR 1995, 237, juris Rn. 19; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 144/21

    Zur Wirksamkeit eines 30-jährigen Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem

    Dieser Rechtsprechung haben sich - wie schon zuvor im Anfrageverfahren das Bundesarbeitsgericht (NZA 2016, 1296) - der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 49/16, MDR 2017, 935 Rn. 11) und bayerische Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. OLG München, MittBayNot 2018, 281 Rn. 13, bei juris Rn. 12; OLG Nürnberg, MittBayNot 2019, 621 Rn. 12).
  • BGH, 03.07.2020 - VII ZR 144/19

    Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren

    Maßgeblich für das Zustandekommen des auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung zu schließenden Vertrags sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10 Rn. 21, BGHZ 194, 301; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 49/16 Rn. 16, BauR 2017, 1531 = NZBau 2017, 559).
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Die aktuelle Anfrage des Bundesgerichtshofs vom 18.3.2016 (V ZR 266/14, juris = MDR 2016, 697) gibt im Hinblick auf den noch ungewissen Ausgang jenes Verfahrens keinen Anlass, von der hiesigen, den Grundbuchämtern bekannten und eingespielten Rechtsprechung abzuweichen (vgl. auch OLG Stuttgart vom 9.2.2016, 10 U 137/15 = MDR 2016, 698, juris; beim BGH anhängig unter VII ZR 49/16).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2022 - 10 U 99/22

    Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags bei Löschung des Architekten

    Dieses Urteil wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.6.2017 (VII ZR 49/16) rechtskräftig.

    Dies wurde durch das vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1.6.2017 (Az. VII ZR 49/16) bestätigte Zwischenfeststellungsurteil des Landgerichts vom 27.7.2015 festgestellt, was der Geltendmachung der Anfechtung des Vertrags entgegensteht.

  • OLG Stuttgart, 09.02.2016 - 10 U 137/15

    Wirksame Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister

    Revision eingelegt; BGH VII ZR 49/16.
  • OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18

    Zur Übertragung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis eines ersten

    Daraus folgt allerdings nicht, dass der Oberbürgermeister der Stadt uneingeschränkt zur Übertragung seiner organschaftlichen Vertretungsbefugnis (dazu: BGH, Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16 -, juris Rn.11) berechtigt war.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18

    Rechtliches Interesse eines einzelnen Jagdgenossen an der Feststellung der

    Diese Vorschrift wird dahingehend ausgelegt, dass jedenfalls koordinationsrechtliche öffentlich-rechtliche Verträge, die der Bürgermeister in Überschreitung seiner im Innenverhältnis beschränkten Vertretungsbefugnis - mithin auch in Fällen eines fehlenden Gemeinderatsbeschlusses - schließt, dennoch von seiner unbeschränkten Vertretungsmacht nach außen erfasst sind und wirksam bleiben (vgl. Behrend in Dietlein/Pautsch, BeckOK Kommunalrecht Baden-Württemberg, § 42 GemO, Stand 1.7.2020, Rn. 6, 10; Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 10. Auflage 2015, § 15 Rn. 40 m. w. N.; vgl. zur zivilrechtlichen Vertretungsmacht auch BGH, Urteil vom 1.6.2017 - VII ZR 49/16 - juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit der Vorausabtretung von

    Dass die organschaftliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters einer Gemeinde im Außenverhältnis umfassend und unbeschränkt ist und ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft nicht dadurch unwirksam wird, dass es ohne die intern erforderliche Beschlussfassung des nach der Gemeindeordnung oder der jeweiligen Hauptsatzung der Gemeinde hierzu berufenen Beschlussgremiums zu Stande kommt, ist vom Bundesgerichtshof für Baden - Württemberg mit Urteil vom 20.4.1966 - V ZR 50/65, für Rheinland - Pfalz mit Urteil vom 16.11.1978 - III ZR 81/77 und für die Bestimmung des Art. 38 Abs. 1 BayGO mit Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 266/14 entschieden und mit Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16 auch für die entsprechenden Regelungen anderer Bundesländer bestätigt worden.
  • VG Cottbus, 28.10.2020 - 1 K 704/20

    Klage des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht

  • VK Westfalen, 19.06.2018 - VK 1-10/18

    Wann ist eine Direktvergabe durch eine "Gruppe von Behörden" möglich?

  • OLG München, 12.10.2017 - 34 Wx 325/17

    Vertretungsmacht eines ersten Bürgermeisters

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2019 - 2 LB 1/19

    Anspruch auf Spitzenlasteinleitung bei Zahlung der Anschlussbeiträge;

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